Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand: 15. Mai 2025


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Leistungen, Lieferungen und Verträge zwischen der Projektgesellschaft
Stratum Infrastructure – bestehend aus der Drei Söhne GmbH (Deutschland), der Drei Söhne AG (Schweiz) und der Wippermann Holding (vertreten durch die Wiptex UG, Deutschland) – und ihren Auftraggebern, unabhängig von deren Rechtsform.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Projektgesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind sämtliche angebotenen Leistungen der Projektgesellschaft Stratum Infrastructure, insbesondere:

  • Planung, Koordination und Projektierung von Infrastrukturmaßnahmen
  • Beschaffung, Lieferung und Montage von Komponenten und Systemen
  • Logistik- und Lagerleistungen
  • Generalunternehmerschaft und baubegleitende Leistungen
  • After-Sales-Services, Wartung und Inspektionen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, der Auftragsbestätigung oder schriftlichen Vereinbarung.


3. Vertragsschluss
Angebote der Projektgesellschaft sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, Auftragsannahme oder die Erbringung der beauftragten Leistung zustande. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


4. Leistungszeit / Verzug
Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt, Lieferengpässen, Witterungsbedingungen, behördlichen Anordnungen oder unvorhersehbaren Hindernissen verlängern sich Fristen angemessen.

Gerät die Projektgesellschaft in Leistungsverzug, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung verlängern Leistungsfristen entsprechend.


6. Preise / Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.


7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Projektgesellschaft (verlängerter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).


8. Abnahme / Mängel / Gewährleistung
Abnahmen haben bei werkvertraglicher Leistung förmlich zu erfolgen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln hat die Projektgesellschaft das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).

Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig (§ 634a BGB). Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.


9. Haftung
Die Projektgesellschaft haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Schäden Dritter oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig.


10. Datenschutz / Vertraulichkeit
Es gilt die aktuelle
Datenschutzerklärung. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der DSGVO, dem BDSG und ggf. schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet.

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln – auch nach Vertragsende.


11. Schlussbestimmungen

  • Rechtswahl: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
  • Erfüllungsort: Für sämtliche Leistungen gilt Berlin als Erfüllungsort, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.



12. Besondere Hinweise
Die Projektgesellschaft Stratum Infrastructure ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Gesellschaften zur gemeinsamen Durchführung von Infrastrukturprojekten. Verträge werden stets im Namen und auf Rechnung der jeweils rechnungsstellenden Gesellschaft geschlossen. Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.